Europarat
Der „Europarat“ hat weder mit dem zuvor beschriebenen Rat noch mit dem Europäischen Rat zu tun. Er ist überhaupt kein Organ der EU. Er ist ein politisches Organ und steht als solches eigenständig neben der EU. In ihm wird nur verhandelt, nicht beschlossen. Seine Mitgliedstaaten können zwar Abkommen eingehen, diese wirken jedoch nur direkt für die Mitgliedstaaten und sind nicht bindend für die EU als solche oder ihre Organe.
Trotzdem ist der Europarat ein sehr wichtiges Gremium. Er wurde bereits 1946 gegründet und die in ihm geführten Verhandlungen waren maßgeblich verantwortlich für die Gründung der Europäischen Gemeinschaften, aus denen die EU später hervorgegangen ist (dazu mehr in den Beiträgen zur Konstruktion der EU).
Ganz deutlich wird der Unterschied von Europarat und Europäischer Union, wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Europarat zwar auch aus Mitgliedern besteht, in ihm jedoch viele Staaten Mitglied sind, die kein EU-Mitglied sind; beispielsweise die Schweiz, Norwegen, Kroatien und sogar die Türkei und Russland.