Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat hauptsächlich 3 Aufgaben:
1. Sie ist Organ der Gesetzgebung
Sie hat das alleinige Initiativrecht, also das Recht Gesetze und andere Rechtsakte auf den Weg zu bringen.
2. Sie ist Ausführungsorgan der Gesetze
Als Ausführungsorgan sorgt die Kommission für die korrekte Durchführung und Umsetzung der europäischen Rechtsakte. Sie ist damit das Exekutivorgan und entspricht der deutschen Regierung und den ihr angehörenden Ministerien inklusive der gesamten Verwaltung und Behörden.
3. Sie ist auch Organ der Rechtsüberwachung
Als so genannte „Hüterin der Verträge“ überwacht sie gemeinsam mit dem Gerichtshof der Europäischen Union die Einhaltung des Europarechts. Eigentliches Organ der Rechtsprechung ist dabei natürlich der Gerichtshof. Die Kommission kann aber Mitgliedstaaten verklagen, wenn sie meint, dass diese die Europäischen Verträge nicht einhalten.
Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 28 Kommissaren (einer aus jedem Mitgliedstaat), von denen einer als Kommissionspräsident die Kommission leitet. Bis 2019 ist dies der Luxemburger Jean-Claude Juncker.