Der Gerichtshof der EU
Der Europäische Gerichtshof ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Er besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von den nationalen Regierungen für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Den Vorsitz führt der Präsident des Europäischen Gerichtshofes.
Der Gerichtshof ist der Bewahrer des Rechts in der Europäischen Union.
In der Geschichte hat er mit seinen fortschrittlichen Entscheidungen den Integrationsprozess der Europäischen Union maßgeblich angetrieben und gefördert. Er wird daher auch oft als „Motor der Integration“ bezeichnet.