Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist (neben dem Rat) der zweite Teil der Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaften. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert innerhalb der Gesetzgebung die Bevölkerung. Seit der ersten Direktwahl sind die Kompetenzen des Parlaments stetig gewachsen. Mittlerweile ist es gleichberechtigtes Gesetzgebungsorgan neben dem Rat und entscheidet, anders als früher, bei fast allen europäischen Rechtsakten mit.
Das Europäische Parlament hat zur Zeit 754 Mitglieder, so genannte Vertreterinnen der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional, das heißt mit mehr Mitgliedern als ihrer Größe und Bevölkerungszahl entsprechen würde, vertreten, um auch diesen Ländern eine angemessene Repräsentation zu ermöglichen. Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, einen in Brüssel und einen zweiten in Straßburg. Den Vorsitz führt der Präsident des Europäischen Parlaments.