Zusammenfassung
Die Europäischen Gemeinschaften (EG) waren der wichtigste Teil der EU, nämlich ihre 1te Säule. Sie bestanden aus "DER" Europäischen Gemeinschaft (früher Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - EWG), der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EurAtom).
Die 2te und 3te Säule der EU waren die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
Die Europäischen Gemeinschaften wurden bereits in den 1950er Jahren gegründet.
Die EU als solche erst 1992!
Heute gibt es nur noch die EU.
Die Begrifflichkeit der Europäischen Gemeinschaften ist mit dem Vertrag von Lissabon zum 01.12.2009 entfallen.
Innerhalb der EU wurde die frühere 2te Säule (PJZS) in Einheitlicher Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts (RFSR) umbenannt. Entscheidungen werden jetzt in Mehrheitswahl getroffen.
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik besteht nach wie vor. Hier wird weiterhin hauptsächlich einstimmig entschieden.
RFSR und GASP spielen weiterhin im Alltag der EU eine untergeordnete Rolle. Der Bereich der früheren Europäischen Gemeinschaft (ursprünglich EWG) ist weiterhin das Herzstück der EU.