Gründung der EU
Die EU wie wir sie bis zum Vertrag von Lissabon kannten wurde erst 1992 mit dem Vertrag von Maastricht gegründet. Seitdem fungierte sie als Dachorganisation Europas.
Sie bestand -bildlich gesprochen- aus 3 Säulen.
Die 1. Säule waren die "Europäischen Gemeinschaften", wie sie im Beitrag "Vorstufen der Gründung" erläutert werden. Die 2. Säule war die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP). Die 3. war die "Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen" (PJZS).
Auch innerhalb der EU machten die Europäischen Gemeinschaften (die 1. Säule) den Hauptbestandteil aus. Die Säulen 2 und 3 wurden seit der Gründung der EU zwar langsam ausgeweitet, jedoch sind sie bis zuletzt nicht besonders wichtig geworden.
Innerhalb der ersten Säule der EU wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt. Die drei Gemeinschaften wurden als Europäische Gemeinschaften zusammengefasst. Das führte nicht selten zu Verwirrung, da DIE Europäische Gemeinschaft (früher EWG) Teil dieser so genannten Europäischen Gemeinschaften war.
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist im Jahre 2001 ersatzlos entfallen, da ihr Vertrag, der auf 50 Jahre befristet war, auslief. Seitdem bestand die erste Säule der Europäischen Union bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01.12.2009 noch aus DER Europäischen Gemeinschaft (früher EWG) und der EurAtom.