Die EU seit Lissabon
Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die EU und die Europäischen Gemeinschaften zusammengelegt. Die Begrifflichkeit der EG ist entfallen. Es existiert nur noch die Europäische Union.
Grund hierfür ist, dass eine weitere Unterscheidung nicht mehr erforderlich ist, da die Mitgliedstaaten mit dem Vertrag von Lissabon der EU selbst Rechtspersönlichkeit verliehen haben. Diese Rechtspersönlichkeit kam bisher nur der EG zu. Das heißt, die EU ist nicht mehr -wie bisher- eine Hilfskonstruktion, die als Dach über den Europäischen Gemeinschaften als bisherigem Herzstück der EU schwebte, sondern die EU ist heute zusätzlich das, was bis zum Vertrag von Lissabon die Europäischen Gemeinschaften waren.
Gleichzeitig wurde die bisherige dritte Säule der EU -die PJZS (Polizeiliche und Juristische Zusammenarbeit in Strafsachen)- ebenfalls an die EU angeglichen. Sie bedient sich nun derselben Rechtsetzungsprozesse wie die bisherigen Gemeinschaften. Abstimmungen werden daher regelmäßig nach dem Mehrheitsprinzip getroffen. Der neue Oberbegriff für diesen Bereich der EU ist "Einheitlicher Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Lediglich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) behält weiterhin einen Sonderstatus, da in ihr immer noch fast alle Entscheidungen nur einstimmig getroffen werden können.
In den Medien ist die Unterscheidung zwischen EG und EU somit entfallen und nur noch von der EU die Rede. Dies ist angenehm für die Menschen und die Medien, da die bisherige Unterscheidung selbst in den Medien nicht immer korrekt vorgenommen wurde und schwer vermittelbar war. Es handelte sich um eine früher notwendige juristische Konstruktion.
Im Ganzen besteht somit wesentlich weniger Potential zur Verwirrung und eine höhere Chance, dass nun mehr Bürger die Konstruktion der EU verstehen.